Rauchwarnmelderfrist endet Ende 2017

Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neu gebaute Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle Wohnungen und Einfamilienhäuser nachgerüstet und mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Doch wie genau sieht die gesetzliche Regelung aus? Wo und wie müssen die Rauchwarnmelder installiert werden? Wer ist für den Einbau oder die Betriebsbereitschaft der Geräte verantwortlich? Darüber informieren wir Sie mit diesem Faltblatt.
Kirchweihübung 26.09.2017


Fotos: Alexandra Kemnitzer
Bericht im Obermain Tagblatt vom 27.09.2017
Bericht in Franken.de vom 27.09.2017
Bericht in Franken.de vom 28.09.2017
Fahrzeugübergabe LF 20 an die FF Weidhausen

Im Rahmen der Fahrzeugweihe haben die Kameraden der Feuerwehr Trübenbach ein Erinnerungsgeschenk an den Kommandanten der Feuerwehr Weidhausen Günter Schlund überreicht.
Ehrung für 25 Jahre Vereinstreue
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung wurde Hans-Georg Frank für 25 Jahre Vereinstreue rückwirkend und für 20 Jahre Vereinsvorsitz mit dem Ehrenkrug des Feuerwehrverein Trübenbach e.V. geehrt. Für 20 Jahre aktive Dienstzeit erhielten Robert Bauer, Daniel Suffa und Stefan Suffa das Ärmelabzeichen „XX“.

v.l. Robert Bauer, KBM Jochen Mann, Daniel Suffa, 1.Bgm Markus Mönch, 2.Kdt Stefan Suffa, Vorsitzender Hans-Georg Frank, Kdt Helmut Geßlein
