Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neu gebaute Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten.
Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle Wohnungen und Einfamilienhäuser nachgerüstet und
mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Doch wie genau sieht die gesetzliche Regelung aus?
Wo und wie müssen die Rauchwarn-melder installiert werden?
Wer ist für den Einbau oder die Betriebsbereitschaft der Geräte verantwortlich?
Darüber informieren wir Sie mit diesem Faltblatt.
www.innenministerium.bayern.de
Bilder Alexandra Kemnitzer
Bericht im Obermain Tagblatt vom 27.09.2017
Bericht in Franken.de vom 27.09.2017
Bericht in Franken.de vom 28.09.2017
Im Rahmen der Fahrzeugweihe haben die Kameraden der Feuerwehr Trübenbach ein Erinnerungsgeschenk an den Kommandanten der Feuerwehr Weidhausen Günter Schlund überreicht.
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung wurde Hans-Georg Frank für 25 Jahre Vereinstreue rückwirkend und für 20 Jahre Vereinsvorsitz mit dem Ehrenkrug des Feuerwehrverein Trübenbach e.V. geehrt. Für 20 Jahre aktive Dienstzeit erhielten Robert Bauer, Daniel Suffa und Stefan Suffa das Ärmelabzeichen "XX".